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KFZ-Steuer für den T5 California


Maßgebend für die Besteuerung ist bei allen Kraftfahrzeugen die Schlüsselnr. Die Schlüsselnr. könnt ihr eurem KFZ Schein oder bei Fahrzeugen ab dem 1.10.2005 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. (siehe Bild)

schlueeselnr

 

Ein California zugelassen als PKW fällt zugelassen in die Emissionsklasseneinteilung für


In Tabelle A genannter Kraftfahrzeuge:

Dies sind Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 und M1G - incl. der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmungausgenommen
der Fahrzeuge mit dem Aufbaucode SA über 2,8 t, SC u. SD; national:_Personenkraftwagen (FZA-Schl.Nr. 01)
sowie Wohnmobile bis 2,8 t (FZA-Schl.Nr. 16 und AUFB-Schl.Nr. 0500): 3)


Nachzulesen hier auf Seite 54 : http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Verzeichnis_Systematisierung_Kraftfahrzeuge_Anhaenger_2006.pdf


Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg (zum Beispiel Geländewagen, Kombi) entsprechen zulassungsrechtlich auch der Euro 3 oder Euro 4-Norm, wenn sie die Abgaswerte für leichte Nutzfahrzeuge erfüllen.  Diese Fahrzeuge werden aber dann nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Euro Klasse tiefer zugeordnet. Wer sich beim Kauf auf ein der Euro 3-Norm entsprechendes Fahrzeug verlassen will, den klärt die "Übersicht über die Steuersätze" auf (Tabelle).

Nachzulesen hier: http://www.kba.de/Stabsstelle/Presseservice/Pressemitteilungen/pressemitteilungen2003/allgemein/pm_12_03.htm

Demnach erhält ein California ohne Dieselpartikelfilter die Schlüsselnr. 51 (als PKW zugelassen). Genau genommen 0451 = 98/69/EG III A
Ein California mit Dieselpartikelfilter die Schlüsselnr. 69 (als PKW zugelassen). Genau genommen 0469 = 98/69/EG III B

Anmerkung: Volkswagen schreibt im aktuellen Prospekt (Stand 11/2006):  "EU-Abgasvorschrift nach 98/69/EG III A, EURO 4" dies ist ein Druckfehler! Es muss heissen: "EU-Abgasvorschrift nach 98/69/EG III B"

Demnach zahlt ein T5 California als PKW zugelassen (2,5 L 96KW oder 128 KW ohne Dieselpartikelfilter Schlüsselnummer 51) : 25x16,05 Euro = 401 Euro (98/69/EG III A - wie Euro 2)
Wie vor jedoch mit Euro 4 Motor Dieselpartikelfilter ab Werk Schlüsselnr. 69 : 25x15,44 Euro = 386 Euro (98/69/EG III B - wie Euro 3)

Anmerkung: T5 Californias mit Euro 3 Motor ohne nachgerüstetem Dieselpartikelfilter zahlen Euro ab. 1.5.2007  €1,20 je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum Strafsteuer.

Wenn ein Cali jedoch als Wohnmobil zugelassen wurde (oder umgeschrieben) passte es nicht mehr in in oben genannte Tabelle A  

Somit fiel ein Cali bis zum 31.12.2005 (das neue Gesetzt tritt Rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft ) in die Emissionsklassen für Kraftfahrzeuge der in Tabelle B genannten Fahrzeuge!

Dies sind Kraftfahrzeuge Fahrzeugklassen M2, M2G, M3, M3G und N
-incl. der Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
-sowie M1-Fahrzeuge mit dem Aufbaucode SA über 2,8 t, SC und SD;
national: Kraftomnibusse (FZA-Schl.Nrn 02 u. 22), Lastkraftwagen (FZA-Schl.Nrn 00, 03, 06, 08 u. 10) und „Sonstige Kraftfahrzeuge“
(FZA-Schl.Nr. 04, 18, 21 und FZA-Schl.Nr. 05 AUFB-Schl.Nr. 9900) sowie Sonder KFZ Wohnmobile (FZA-Schl.Nr. 21 AUFB-Schl.Nr. 0500)
und Zugmaschinen (FZA-Schl.Nrn 87 u. 88 )): 3)

Umschlüsselungstabelle PKW / sonder KfZ- Wohnmobil
Wohnmobil-Schlüsselnummer
Schadstoffklasse
     vergleichbare Pkw-Schlüsselnummer
54
S2 / Euro 2
51
55
S3 / Euro 3
69

Die Berechnung gemäß Gesetzestext:

a) Reisemobile, die der Schadstoffklasse S4 entsprechen von dem Gesamtgewicht bis zu 2000 kg: 16 Euro je angefangenen 200 kg über 2000 kg: 10 Euro je angefangenen 200 kg insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro

b) Reisemobile, die den Schadstoffklassen S3, S2 oder S1 entsprechen von dem Gesamtgewicht bis zu 2000 kg: 24 Euro je angefangenen 200 kg über 2000 kg: 10 Euro je angefangenen 200 kg insgesamt jedoch nicht mehr als 1000 Euro

c) Reisemobile, die die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen von dem Gesamtgewicht bis zu 2000 kg: 40 Euro je angefangenen 200 kg über 2000 kg bis zu 5000 kg : 10 Euro je angefangenen 200 kg über 5000 kg bis zu 12000 kg: 15 Euro je angefangenen 200 kg über 12000 kg: 25 Euro je angefangenen 200 kg diese Regelung c gilt ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S1

Demnach erhält ein :

T5 California zugelassen als Sonder KfZ Wohnmobil
mit EU 3 Motor nach 98/69/EG III A
ohne oder mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter
die Schlüsselnummer 54
gleich Schadstoffstufe S2

Zulässiges Gesamtgewicht:  3.000kg  Also für die ersten 2.000kg 24 Euro je 200KG und für die restlichen 1.000kg 10 Euro je 200KG . Formel "(24x10)+(10x5)" Dementsprechend sind für ein T5 California, welcher als Wohnmobil zugelassen ist 290 Euro zu entrichten.

T5 California zugelassen als Sonder KfZ Wohnmobil
mit EU 4 Motor nach 98/69/EG III B
mit Dieselpartikelfilter ab werk (geschlossenes System)
die Schlüsselnummer 55
gleich Schadstoffstufe S3

Zulässiges Gesamtgewicht:  3.000kg  Also für die ersten 2.000kg 24 Euro je 200KG und für die restlichen 1.000kg 10 Euro je 200KG . Formel "(24x10)+(10x5)" Dementsprechend sind für ein T5 California, welcher als Wohnmobil zugelassen ist 290 Euro zu entrichten.

Beide Fahrzeuge zahlen somit die gleiche Steuer, wenn Sie als Wohnmobil zugelassen sind.

Der Euro4 Motor und der Dieselpartikelfilter werden im Falle einer Wohnmobilzulassung nicht belohnt.

Umweltpolitisch ist das grober Unsinn.  Weiterhin gibt es kein einziges Wohnmobil unter der 3,5t Grenze, welches die Klasse S4 erfüllt. Ein Crafter oder Sprinter neuester Bauart mit EU4 Motor bekommt unter 3,5t die Klasse S3 und über 3,5t die Klasse S4. (obwohl exakt der gleiche Motor verbaut ist). 

Dem ADAC ist das mittlerweile auch aufgefallen.  Wohnmobile erreichen nicht S4 (ADAC)   Der ADAC ist jedoch der Meinung, dass Wohnmobile über 3,5t sehr wohl in S4 eingestuft werden können. 
Das mag zwar sein, aber dann ist doch Schlüsseleinteilung noch viel unsinniger!  Wie kann ein und der gleiche Motor in einem Fahrzeug mit 3,0t schlechter angesehen werden wie in einem 3,5t?
Hoffentlich erkennt der ADAC hier seine Verantwortung und geht auf die Barrikaden bzw. zeigt dem Gesetzgeber hier eindeutige Fehler an.

Meiner Meinung nach muss ein Euro 3 Motor auch S3 sein und ein Euro S4 Motor auch S4!

Warum macht man es eigentlich so komplitziert? Warum nimmt man nicht die Schadstoffklassen wie bei der Feinstaubplakette zu Hilfe?  Dort wird ein Euro 3 Motor mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter belohnt und von Schastoffklasse 3 in Schadstoffklasse 4 umgestuft.  Der euro 4 Motor bekommt von Hause aus die Schadstoffklasse 4.  Aber leider ist S4 nicht gleich Schadstoffklasse 4.

meine Linksammlung:

Wohnmobilsteuer (ADAC)

Wohnmobile erreichen nicht S4 (ADAC)

Broschüre KfZ Steuer (Bundesfinanzministerium)

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)  (Bundestag)

Schadstoffklassen im Gesetzestext -  Anlage XIV zu § 48 StVZO

Die Richtlinie 98/69/EG des EU Parlaments (Kraftfahrtbundesamt)

Broschüre KfZ Steuer (Bundesfinanzministerium)

Fahrzeugklassen und Schlüsselnr. Stand März 2006 (Kratfahrtbundesamt)

Europa Richtlinie 70/156/EWG

Abschließend noch ein paar Anmerkungen, die man beachten sollte bevor man seinen California vom PKW zum Wohnmobil umschlüsselt:

1. Die Verischerung wird in den meisten Fällen teurer, wenn das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen wird. Die Versicherungen für Wohnmobilie kennen keinen Schadenfreiheitsrabatt über 8! Zudem werden hier nicht die Fahrzeugdaten herangezogen, sondern einzig und alleine der Neupreis! (meiner Meinung nach Listenneupreis)
Zudem wird bei vielen Reisemobilversicherungen auch noch die Nutzung als Wohnmobil vertraglich im Kleingedruckten festgelegt.  Wer also auf einen Billiganbieter setzt, sollte sein Fahrzeug tunlichst nicht täglich zur Fahrt zur Arbeit nutzten und sich dann wundern, wenn die Versicherung im Schadensfalle bei einer "Dienstfahrt" nicht zahlt!
Ich kenne Versicherungen, die diese Klauseln nicht aufweisen.  Aber die sind alle durch die Bank teurer wie eine PKW Versicherung.

2. Im Gesetztestext steht: Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

Da bleibt es spannend, wie der Gesetzgeber das sieht!  Hat ein T5 California mit Hubdach eine Stehhöhe von 1,7m? In meinen Augen JA!  Es gibt auch "große" Wohnmobile, die zur Fahrt Gegenstände über die Kochgelegenheit oder Spüle klappen und somit keine Stehhöhe von 1,7m entsteht. ausserdem soll man ja während der Fahrt nicht stehen!

3. Im Gesetzestext steht weiterhin: Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

Grundriss

Macht euch selber ein Bild. Meiner Meinung überweigt der weisse Teil!

In Bayern ist Anfang 2007 nach Vorführung beim Finanzamt eines vergleichbaren Fahrzeug Mercedes Marco Polo die zulassung als Sonder KfZ schon erfolgreich durchgeführt worden.

4. Laut der ADAC Tabelle erhält ein T5 California mit Euro3 Motor und mit Schlüsselnummer 54 nur die gelbe Plakette.  Egal ob mit oder ohne DPF! Als PKW bekommt der T5 California gem. ADAC Tabelle mit Schlüsselnummer 51 und nachgerüstetem PM1 Dieselpartikelfilter die grüne Plakette.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

 

 

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