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Volkswagen Versicherungsdienst GmbH
Gifhorner Straße 57
38112 Braunschweig
Offener Brief zur Lifetimegarantie beim T5 California
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind der Betreiber der größten deutschsprachigen Internetseite (www.vwcamper.de) zum VW T5 California.
Regelmäßig erhalten wir von unseren Usern Fragen zu den Bedingungen der Volkswagen Life Time Garantie aus Ihrem Hause ganz speziell für den VW T5 California.
Leider mussten wir die Erfahrung machen, dass die VolkswagenPartner zu den Fragen entweder keine oder nur widersprüchliche Antworten haben. Daher möchten wir Ihnen diese Fragen hier offiziell weiterleiten und bitten Sie um eine eindeutige und verbindliche Klärung.
Der Volkswagen T5 California ist eine serienmäßig von VW angebotene Modellvariante des T5.
Unter II Ziffer 1 der Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung (GVB 252/2) gewähren Sie bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren resp. bis zu einer Gesamtfahrleistung von 100.000km eine Garantie auf die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile, sofern sie nicht durch III der GVB ausgeschlossen sind.
Bei der Durchsicht der Bedingungen für die Neuwagen-Anschlussgarantieversicherung stellen sich jedoch folgende Fragen:
- Unter III, Ziffer 2 Buchstabe a der GVB ist aufgeführt, dass die Garantieversicherung bei Schäden an Cabrio- und Faltverdecken nicht leistet.
Der VW T5 California ist serienmäßig mit einem elektrohydraulischem Aufstelldach ausgestattet. Dieses besteht im weitesten Sinne aus Dachschale, Zeltbalg aus Stoff, Hydraulikpumpe, Hydraulikleitungen, Hydraulikzylinder, Hydrauliksteuergerät. Wir entnehmen aus der Position „Cabrio-/Faltverdeck“, dass lediglich der Zeltbalg aus Stoff von der Garantieversicherung ausgeschlossen ist, die anderen Teile aber sehr wohl enthalten sind. Bitte bestätigen Sie uns diese Auslegung der Garantiebedingung.
- Unter III, Ziffer 2 Buchstabe h der GVB ist aufgeführt, dass die Garantieversicherung bei Aufbauten und technischen Anbauten bei Nutzfahrzeugen nicht leistet.
Der VW T5 California wird serienmäßig von VWN unter eigener Regie hergestellt und vertrieben. Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um keine „Aufbauten“ (wie z.B. ein nachträglich zum Wohnmobil durch einen Fremdausbauer umgerüstetes Fahrzeug ) noch um technische Anbauten handelt und somit die Garantieversicherung in den ersten 5 Jahren bzw. bis 100.000km auch für Defekte an Teilen der Wohnausstattung (z.B. Kühlbox, Spüle, Herd, Heizung, Schranksystem, Sitzbank, Dachbett etc.) leistet. Bitte bestätigen Sie uns diese Auslegung der Garantiebedingung.
- Unter III, Ziffer 2 Buchstabe g der GVB ist aufgeführt, dass die Garantieversicherung für das Auspuffsystem mit Katalysator nicht leistet.
Können Sie uns bitte zweifelsfrei auflisten, was unter „Auspuffsystem mit Katalysator“ zu verstehen ist? Im einzelnen interessiert uns, ob der Abgaskrümmer in der Garantieversicherung enthalten ist. Dieser Abgaskrümmer ist beim 1,9l Motor ein Bauteil mit dem Turbolader. Beim 2,5l Motor sitzt er vor dem Turbolader.
Bitte beantworten Sie uns die Fragen, damit in Bezug auf die Garantieversicherung Rechtssicherheit herrscht und wir auch weiterhin mit gutem Gewissen Werbung für den Abschluss der Garantieversicherung auch beim T5 California machen können.
Mit freundlichen Grüßen
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Die prompte Antwort:

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